Rezept-Korrekturetikett 48x55mm (Rolle)

Fehldrucke auf Muster-16-Rezepten sicher korrigieren – §300-konform

§300-konform (Technische Anlagen 1–3) Fälschungssicher & geschwärzt Maschinenlesbar, kein Durchscheinen Für Tintenstrahl- und Laserdrucker Rolle mit 500 Stück
19,90 €
zzgl. 19% MwSt.
Selbstklebende Rezept-Korrekturetiketten zur Berichtigung von Fehldrucken auf Muster-16-Rezepten – §300-konform, maschinenlesbar. Rolle mit 500 Stück.
Art.-Nr.:
0020000911
Verfügbarkeit:
verfügbar

Rezept-Korrekturetiketten – Fehldrucke auf Muster-16-Rezepten rechtssicher berichtigen

Selbstklebende Korrekturetiketten zur Berichtigung von Fehlbedruckungen auf Rezepten – von Apotheken und Apothekenrechenzentren geprüft. Auch wenn das E-Rezept den Alltag prägt: Papierrezepte bleiben im Einsatz, etwa als Ersatzverfahren, wenn die Telematikinfrastruktur nicht verfügbar ist, sowie bei BtM- und Sprechstundenbedarf-Verordnungen. Für diese Fälle gehört das Korrekturetikett in jede Apotheke – geschwärzt, maschinenlesbar und passgenau für die 8-stellige PZN.

  • §300-konform: entspricht den Technischen Anlagen 1 bis 3 der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 SGB V.
  • Fälschungssicher & geschwärzt: festhaftender Spezialkleber, die ursprüngliche Fehlbedruckung scheint beim Scannen nicht durch.
  • Maschinenlesbar: bedruckbar und sauber durch die Abrechnungsstelle einlesbar.
  • Für die 8-stellige PZN und für Tintenstrahl- wie Laserdrucker geeignet.
  • Ausfallsicherheit: immer griffbereit, wenn auf das Papier-Ersatzverfahren ausgewichen werden muss.
Etikettenformatca. 5,1 × 5,6 cm (48 × 55 mm)
AusführungRolle, 1-bahnig, Rollenkern Ø 4 cm
Verpackungseinheit500 Stück je Rolle
Kleberfesthaftend, fälschungssicher, geschwärzt
DruckertypTintenstrahl- und Laserdrucker
KonformitätTechnische Anlagen 1–3, § 300 SGB V

Häufige Fragen

Wofür brauche ich Korrekturetiketten trotz E-Rezept noch?

Papierrezepte bleiben im Einsatz – als Ersatzverfahren bei Störungen der Telematikinfrastruktur sowie für BtM- und Sprechstundenbedarf-Verordnungen. Für Fehldrucke auf diesen Muster-16-Rezepten sind Korrekturetiketten weiterhin nötig.

Sind die Etiketten maschinenlesbar und abrechnungssicher?

Ja. Sie sind bedruckbar, maschinenlesbar und so ausgelegt, dass die ursprüngliche Fehlbedruckung beim Scannen nicht durchscheint – geprüft von Apotheken und Apothekenrechenzentren.

Für welche Drucker sind sie geeignet?

Für Tintenstrahl- und Laserdrucker. So korrigieren Sie den Fehldruck direkt mit dem in der Apotheke vorhandenen Drucker.

Arbeitshilfe Korrekturetiketten

Hier finden Sie wichtige Information zur richtigen Verwendung von Rezepturetiketten bzw. Aufklebern im Rahmen der Rezepturkorrektur.

Korrekturetiketten

Gemäß der Technischen Anlage 2 zur Abrechnungsvereinbarung nach § 300 SGB V ist das Verwenden von Aufklebern möglich und erlaubt.

Eingesetzt werden dürfen diese:

  • auf Muster-16-Rezepten, wenn ein Fehldruck eine Korrektur notwendig macht oder das Verordnungsblatt zerknittert oder beschädigt ist, sodass es nicht bedruckt werden kann.
  • bei der Abgabe von parenteralen Zubereitungen nach Ziffer 4.14 der Technischen Anlage 1 zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung nach § 300 SGB V.

Bei der Verwendung der Aufkleber ist Folgendes zu beachten:

  • Der Aufkleber muss die Apothekennummer/IK, die Zuzahlung, den Gesamt-Brutto-Betrag und die drei Taxzeilen inkl. Arzneimittel-/Hilfsmittel-/Heilmittel-Nr., Faktor und Taxe überdecken.
  • Die Felder BVG, Hilfsmittel, Impfstoff, Sprechstundenbedarf und Begr.-Pflicht dürfen nicht mehr überklebt werden.
  • Es dürfen nur Aufkleber genutzt werden, die dem in der Technischen Anlage 2 vereinbarten Muster entsprechen, die sich aufgrund ihrer Klebeeigenschaft untrennbar mit dem Rezept verbinden und deren Felder den Abmessungen des Muster 16 entsprechen. Die Aufkleber und die Angaben darauf müssen der Maschinenlesbarkeit nach den Bestimmungen der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung entsprechen.
  • Nutzt der Apotheker einen Korrekturaufkleber, so hat die Apotheke diesen in der rechten unteren Ecke per Namenszeichen zu signieren. Dabei sollte die Unterschrift über die rechte untere Ecke des Aufklebers und gleichzeitig über das Verordnungsblatt aufgebracht werden. Bei der Verwendung des Korrekturetiketts im Zusammenhang mit parenteralen Lösungen entfällt die Signatur, da die Zuordnung durch den Hash-Code gewährleistet ist.
  • Das Vergessen der Signatur berechtigt nicht zu einer Retaxation. Die Signatur darf im Einzelfall nachgeholt werden.

Dazu passt

Die Fehldrucke entstehen am Kassen- und Rezeptdrucker – der EPSON TM-J 7700 für Apotheken druckt Rezepte zuverlässig und sauber. Für die vorgeschriebene Signatur auf dem Korrekturaufkleber eignet sich ein Trodat-Apothekenstempel. Ergänzend passen unsere Rezeptur-Etiketten für den weiteren Rezept- und Rezepturworkflow.

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